Prävention sexualisierte Gewalt

Die PSG ist ein Verband von und für Mädchen* und junge Frauen*. Wir wollen sie in ihrer Entwicklung zu starken, selbstbewussten Persönlichkeiten begleiten und ihnen Schutzräume bieten. Dazu gehört auch der Schutz vor sexualisierter Gewalt – in der PSG und darüber hinaus. Sexualisierte Gewalt ist Ausdruck von Macht und kann überall passieren – auch in Jugendverbänden. Deshalb nehmen wir als PSG das Thema sehr ernst.

Unsere Verantwortungsträger*innen handeln aufmerksam und konsequent bei Grenzverletzungen oder Verdachtsfällen. Uns ist wichtig, ein Klima zu schaffen, in dem sich Kinder und Jugendliche sicher fühlen und Unterstützung finden.

Ansprechperson

Präventionsberaterin und Ansprechperson der PSG Würzburg:

Katharina Sirch

0931/ 38663151

katharina.sirch@bistum-wuerzburg.de

ISK (Institutionelles Schutzkonzept)

Ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) beschreibt klare Richtlinien, Verfahren und Haltungen, die gewährleisten, dass Aktivitäten und Veranstaltungen in einem geschützten und risikoarmen Umfeld stattfinden. Es dient dazu, Sicherheit und Orientierung im Umgang mit Schutz- und Präventionsthemen zu schaffen.

Das ISK wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass der Jugendverband seiner Verantwortung gegenüber den anvertrauten Mädchen und jungen Frauen gerecht wird.
Es fasst alle bisherigen Präventions- und Schutzmaßnahmen
transparent und verbindlich zusammen und schafft eine gemeinsame Grundlage für achtsames Handeln.

Das ISK wurde im Mai 2025 beschlossen. Zurzeit wird es überarbeitet und zum Ende des Jahres hier neu veröffentlicht.

Hier kannst du das Schutzkonzept des PSG Diözesanverbands Würzburg herunterladen:

Methodenmappe

Die Methodenmappe richtet sich an alle Leiter*innen der PSG. Du findest hier viele Methoden, um das ISK des PSG Diözesanverbands Würzburg erlebbar zu machen. In der Broschüre machen wir dir Vorschläge, wie du das ISK in deiner Gruppe behandeln kannst.

Neben dieser Mappe gibt es noch einen Methodenkiste (Herzenskiste), in dem dir die Materialien zur Verfügung stehen, die du für die ein oder andere Methode benötigst. Die Herzenskiste findest du bei deinem jeweiligen Stammesvorstand.

 

(Die Methodenmappe und die Herzenskiste werden bis Ende des Jahres veröffentlicht)

Erweitertes Führungszeugnis

Mit Einführung des Bundeskinderschutzgesetztes zum 01.01.2012 waren die kommunalen Jugendämter aufgefordert, mit den freien Trägern in ihrem Gebiet (z.B. der PSG) eine Vereinbarung zu schließen, für welche geförderten Tätigkeiten ein erweitertes Führungszeugnis eingesehen werden muss. Damit soll verhindert werden, dass einschlägig im Sinne einer Kindeswohlgefährdung vorbestrafte Personen mit Kindern und Jugendlichen in intensiven Kontakt kommen können.

Deshalb müssen alle Verantwortlichen in der PSG ihr erweitertes Führungszeugnis, bzw. eine Einsichtnahmebestätigung vorlegen.

Das läuft folgendermaßen ab:

  1. Ihr bekommt vom PSG Diözesanbüro per Mail alle notwendigen Unterlagen zugeschickt, wenn es (wieder) an der Zeit ist, dass ihr ein erweitertes Führungszeugnis, bzw. eine Einsichtnahmebestätigung vorlegt.
  2. In diesen Unterlagen ist enthalten:
    1. Bescheinigung Gebührenbefreiung
    2. Einverständniserklärung zur Einsichtnahme des eFZ durch die Geschäftsführung der PSG
  3. Mit dem Formular „Bescheinigung Gebührenbefreiung“ und deinem gültigen Personalausweis oder Reisepass beantragst du in deiner zuständigen Gemeinde dein erweitertes Führungszeugnis. Dieses ist für dich mit der Bestätigung kostenlos.
  4. Das eFZ wird dir vom Bundesamt für Justiz direkt per Post zugesendet.
  5. Das originale eFZ (nicht älter als 3 Monate) und die unterschriebene Vorlage "Einverständniserklärung zur Einsichtnahme des eFZ durch die Geschäftsführung der PSG" schickst du postalisch an die Bundesebene der PSG.
  6. Die Bundesebene sieht das eFZ ein und kontrolliert es dadurch.
  7. Nach 5 Jahren startet der Prozess wieder von vorne.